Ausbildungsstellen in der Glasindustrie

Online-Lexikon Zukunft im Glas

Jobcenter. Fachkundige Unterstützung

Jobcenter

Im Jobcenter sind kommunale Träger und die Bundesagentur für Arbeit vereint. Dadurch wird beispielsweise eure Grundsicherung gewährleistet, wenn ihr arbeitssuchend seid. Darüber hinaus könnt ihr euch dort auch umfassend beraten, weiterbilden und fördern lassen.

Wofür gibt es das Jobcenter?

Menschen, die Arbeitslosengeld-II beziehen werden von Mitarbeitern des zuständigen Jobcenters betreut. Da ihr, auch wenn ihr gerade keine Anstellung habt, auf der Suche nach Zukunftschancen seid, sind die Mitarbeiter der zuständigen öffentlichen Stellen wichtige Ansprechpartner für euch. Sie kennen sich nicht nur mit den Ansprüchen, die ihr habt, bestens aus, sondern auch mit allen zusätzlichen Hilfeleistungen, die eure persönliche Lebenslage verbessern können. Jeder, der nicht auf Dauer vom Arbeitslosengeld II abhängig sein möchte, ist aller Wahrscheinlichkeit nach auf der Suche nach neuen Perspektiven und interessiert an einer Festanstellung. Die Grundsicherung sorgt lediglich dafür, dass das Überleben gesichert ist und beispielsweise kein Hunger besteht. Anschaffungen, Reisen und ein wenig Luxus gehören aber nicht dazu. Kurz gesagt: Bei eurem zuständigen Jobcenter findet Ihr die Unterstützung, die ihr braucht, wenn ihr auf der Suche nach neuen Aufgabenbereichen oder Anstellungen seid. Selbst, wenn ihr mit eurer abgeschlossenen Ausbildung keine Anstellung finden könnt, könnt ihr auf Hilfe und Unterstützung von eurem zuständigen Berater hoffen. Fort- und Weiterbildungen, die vom Jobcenter vermittelt und bezahlt werden, verbessern deutlich eure Chancen am Arbeitsmarkt. Bei den Leistungen, die die Jobcenter bieten, wird zwischen dem aktiven und dem passiven Leistungsrecht unterschieden:

Was ist das passive Leistungsrecht?

Beim passiven Leistungsrecht handelt es sich um die Gewährung der Leistungen, die den Bedürftigen zustehen, damit der Lebensunterhalt gesichert ist. Hierbei geht es um Leistungen für Heizung, Unterkunft und Kleidung sowie Verpflegung. Diese werden vom zuständigen Jobcenter berechnet, bewilligt und ausgezahlt.

Was ist das aktive Leistungsrecht?

Beim aktiven Leistungsrecht werden Antragsteller aktiv von ihrem zuständigen Berater bei der Suche nach Arbeit unterstützt. Hierbei wird eine Vermittlung zwischen Arbeitsuchenden und Arbeitgebern sowie auch von notwendigen Weiterbildungen, Fortbildungen und Eingliederungsleistungen angeboten. Betroffene Personen, die arbeitslos geworden sind, werden gefördert und unterstützt, damit sie das Ziel erreichen können, sich aus eigener Kraft wieder ernähren zu können. Das heißt, sie sollen perspektivisch unabhängig von weiteren Unterstützungen des Sozialsystems sein. Um das aktive Leistungsrecht möglichst vollständig und umfassend in Anspruch nehmen zu können, wird von den Arbeitssuchenden Eigeninitiative erwartet.

Kompetente Ansprechpartner

Im Jobcenter findet ihr Ansprechpartner zu folgenden Themen:

  • Welche finanziellen Leistungen stehen euch zu?
  • Welche Vermittlungsmöglichkeiten gibt es?
  • Stehen euch Förderungsleistungen zu?
  • Stehen Möglichkeiten für Umschulungen oder Weiterbildungen zur Verfügung?

Die Angestellten, die als Sachbearbeiter bei örtlichen Jobcentern arbeiten, sind dazu verpflichtet, euch bei der Suche nach Arbeit und für den Erhalt der Grundsicherung zu unterstützen. Damit möglichst schnell festgestellt werden kann, ob ein Anspruch auf Grundsicherung und Unterstützung besteht, solltet ihr schnell und ehrlich alle notwendigen Dokumente und Angaben an den zuständigen Sachbearbeiter geben.

Bei der folgenden Hilfe, die euch geboten wird, insofern ein Anspruch zur Unterstützung besteht, solltet ihr nicht nur Angebote sammeln und erkennen, sondern auch aktiv werden. Bewerbungen und Vorstellungsgespräche sollten daher von eurer Seite sehr ernst genommen werden, damit eure Eigeninitiative für den zuständigen Berater eures regionalen Jobcenters erkennbar und nachvollziehbar ist. Nur wenn eure Eigeninitiative belegbar ist, könnt ihr euch auf weitere Unterstützung und Förderung der zuständigen Berater im Detail verlassen.

Wenn die Grundsicherung nicht reicht

Auf Hilfe und Unterstützung von Mitarbeitern des Jobcenters könnt ihr euch bei der Suche nach Zusatzjobs oder Minijob verlassen, sollten das monatliche Gehalt oder die Grundsicherung nicht ganz ausreichen. Euer persönlicher Ansprechpartner erklärt euch dann eure Rechte und Pflichten, aber auch alle Fördermöglichkeiten und gibt Informationen zu weiteren Hilfeleistungen. Mit eurem Berater vom Jobcenter könnt ihr offen und ehrlich reden. Damit die Fördermöglichkeiten, die euch von den Beratern angeboten werden, effektiv und hilfreich sind, solltet ihr eure persönlichen Interessen und Fähigkeiten offen darlegen. Arbeit soll nicht nur das Überleben sichern und die monatlichen Kosten decken, sondern auch Freude bereiten. Ihr könnt beruflich wesentlich erfolgreicher sein, wenn ihr eine Tätigkeit findet, die genau euren persönlichen Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Ürigens: Ihr habt nach der Schule einen Anspruch auf Arbeitslosengeld-II (umgangssprachlich auch bekannt als Hartz 4). Der Regelsatz beträgt 424 € (Stand 01.01.2019). Das Jobcenter ist dafür zuständig, dass ihr dieses Geld erhaltet, welches sich wieder auf das passive Leistungsrecht bezieht. Solltet ihr allerdings eine Ausbildung oder ähnliches abgebrochen haben und diese mindestens 12 Monate ausgeübt haben, habt ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld-I. Auch hierbei hilft euch das Jobcenter weiter und berät euch.

Was macht das Jobcenter?

Regionale Jobcenter versuchen die Ziele ihrer eigenen Leistungsfähigkeit zu erreichen. Dazu gehört, die Hilfebedürftigkeit der Menschen, die das Jobcenter um Hilfe bitten, deutlich zu verringern. Hilfebedürftige, die Sach- und Geldleistungen vom Jobcenter erhalten, sollten in die Erwerbstätigkeit besser integriert werden. Einem langfristigen Leistungsbezug soll mithilfe der anderen Integrations- und Weiterbildungsmaßnahmen, die den Jobcentern zur Verfügung stehen, entgegengewirkt werden. Wie effizient ein Jobcenter arbeitet, wird monatlich ausgewertet und zur allgemeinen Einsicht im Internet veröffentlicht.

Das Jobcenter ist eine Ansprechstelle für Hilfebedürftige, die nicht nur mit Geldleistungen Unterstützung bietet, sondern auch neue Perspektiven schaffen möchte. Die Verwaltungskosten für diesen Arbeitsaufwand teilen sich die Agentur für Arbeit und die Kommunen.

An die Jobcenter können sich nicht nur Arbeitssuchende und Menschen, die Unterstützung benötigen, wenden, sondern auch Arbeitgeber, die auf der Suche nach neuen oder zusätzlichen Angestellten sind.

Mithilfe vom Jobcenter die eigenen Chancen verbessern

Arbeitslosigkeit kann viele Gründe haben. Ihr könnt Pech haben, wenn euer Arbeitgeber beispielsweise Konkurs anmelden muss. Häufig sind aber auch Erkrankungen Schuld daran, dass die bisher ausgeführten Tätigkeiten nicht mehr durchgeführt werden können. Mithilfe vom Jobcenter könnt ihr euch Weiterbildungen oder Umschulungen vermitteln und finanzieren lassen. In der Regel werden Qualifikationen angeboten, die eure zukünftigen Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern. Die regionalen Jobcenter kennen den Bedarf an Angestellten und Fachkräften der eigenen Region und versuchen diesen zu erfüllen. Es lohnt sich daher wirklich, wenn ihr euch mit erfahrenen Mitarbeitern des Jobcenters unterhaltet, um in Zukunft beruflich wieder erfolgreich sein zu können.

Die Art der Unterstützungen, die Jobcenter bieten, sind breit gefächert. Ihr erhaltet nicht nur Unterstützung bei Weiterbildungsmaßnahmen, sondern auch beim persönlichen Coaching. Was bringt die beste Ausbildung, wenn ihr bereits bei der Bewerbung oder dem Vorstellungsgespräch versagt? Die Angestellten der Jobcenter stehen vermittelnd und unterstützend zwischen Arbeitgebern und Arbeitssuchenden. Sie versuchen nach Möglichkeit, die Belange beider Seiten zu erkennen und zu erfüllen. Aus diesen Gründen werden nicht selten psychologische Tests, aber auch Eignungstests durchgeführt, damit die passenden Bewerber für die unterschiedlichsten Tätigkeitsbereiche gefunden werden können.

Der Vermittlungsschein für Arbeitsvermittler

Um einen neuen Arbeitsplatz finden zu können, solltet ihr nichts unversucht lassen. Ihr könnt euch einen Vermittlungsschein ausstellen lassen, wenn ihr als Anspruchsberechtigte für das Arbeitslosengeld II verzeichnet seid. Mithilfe von einem Vermittlungsschein könnt ihr dann auch andere Arbeitsvermittler aufsuchen, ohne dass ihr euch Gedanken darüber machen müsst, wer die Kosten für den Arbeitsvermittler übernimmt. Der Vermittlungsschein sichert die Vergütung ab, sodass ihr als Arbeitssuchende mit einem Vermittler einen Vermittlungsvertrag abschließen könnt, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Vergabe von einem Vermittlungsschein ist eine Ermessensentscheidung nach § 16 Abs. 1 SGB II. Es besteht zwar kein Rechtsanspruch, dennoch werden Vermittlungsscheine häufig ausgestellt, weil Arbeitsvermittler zumeist gute Erfolgschancen bieten, den erneuten Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit zu finden. Die Möglichkeiten, die sich euch auf dem Weg zu einem neuen Tätigkeitsbereich bieten, sind sehr vielfältig. Ihr solltet daher alles unternehmen, dass ihr mithilfe umfassender Beratungen alles erfahrt, was euch weiterhelfen kann. Ein neuer Arbeitsplatz bietet nicht nur bessere Zukunftsaussichten, sondern stärkt auch euer eigenes Ego. Mit gestärktem Selbstbewusstsein findet ihr immer wieder neue Wege und Herausforderungen, die euch aus der Grundsicherung herausholen.

Fazit

Jeder kann einmal in eine missliche Lage kommen. Damit die Bürger, die aktuell finanzielle Schwierigkeiten haben oder arbeitslos sind, Hilfe finden, wurden die regionalen Jobcenter ins Leben gerufen. Ihr braucht euch nicht zu schämen, wenn Ihr euch fachkundige Hilfe und Unterstützung sucht. Die Mitarbeiter von einem Jobcenter sind nicht nur bestens geschult und ausgebildet, sie haben es sich zur Aufgabe gemacht, Hilfesuchenden wieder neue Perspektiven bieten zu können. Zahlreiche Möglichkeiten zur Unterstützung und Förderung von Arbeitswilligen stehen zur Auswahl. Im besten Fall ist die Hilfe, samt fachkundiger Unterstützung, die euch die Mitarbeiter der zuständigen Jobcenter bieten können, nur von kurzer Dauer. Mit etwas Glück und Eigeninitiative steht ihr bald schon wieder auf eigenen Füßen und könnt, ohne finanzielle Einschränkungen, das Leben wieder uneingeschränkt genießen. Die erfahrenen Berater wissen genau, welche Anforderungen an Bewerber gestellt werden und können auch diese mithilfe von Förderungen und Weiterbildungen vermitteln. Selbst Umschulungen sind möglich, wenn diese einen erneuten, beruflichen Erfolg versprechen. Der Bezug vom Arbeitslosengeld II muss keine Sackgasse sein, wenn ihr gemeinsam mit den Angestellten vom Jobcenter nach neuen Wegen sucht. 

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