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Führungszeugnis

Führungszeugnis

Zeugnisse gibt es nicht nur vor den Sommerferien in der Schule: Arbeitgeber stellen beispielsweise Zeugnisse aus und auch der Staat kann für jeden über 14 Jahre ein ganz besonderes Zeugnis ausstellen, nämlich das Führungszeugnis.

Was ist ein Führungszeugnis?

In diesen Zeugnissen wird aufgelistet, was ihr auf dem Kerbholz habt, also welche Vorstrafen aus der Vergangenheit bestehen. Die Informationen, die in dem Dokument abgedruckt werden, speichert zentral das Bundesamt für Justiz in Bonn im sogenannten Zentralregister. Das Zeugnis ist also sozusagen ein Auszug der Daten, die bei der Behörde über eine Person gespeichert sind. Es gibt jedoch unterschiedliche Zeugnisse, in denen unterschiedliche Angaben vermerkt sind. Weil man erst ab 14 Jahren strafmündig ist, wird das Dokument für jüngere Personen nicht ausgestellt.

WOFÜR BRAUCHT MAN DAS FÜHRUNGSZEUGNIS?

Ein Führungszeugnis braucht man, wenn man bei bestimmten Arbeitgebern oder in bestimmten Branchen einen Job anfangen will. In den meisten Fällen dürfen Arbeitgeber zwar nicht nach einem Führungszeugnis fragen. Wer jedoch in einem besonders sicherheitsrelevanten Bereich tätig werden will, kommt um das Dokument nicht herum. Zu diesen besonders sicherheitsrelevanten Bereichen gehören unter anderem das Bewachungsgewerbe (z.B. Geldtransporte), Hafen- und Bahnanlagen oder auch der öffentliche Dienst.

Außerdem wird ein erweitertes Zeugnis verlangt, wenn man mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten will – sei es im Sportverein, in der Kinder- und Jugendhilfe oder in Kindergärten und Freizeiteinrichtungen.

WIE BEKOMMT IHR EUER FÜHRUNGSZEUGNIS?

Das einfache oder erweiterte Zeugnis kann man für sich selbst immer beantragen, wenn man mindestens 14 Jahre alt ist. Das geht entweder online beim Bundesamt für Justiz oder auch bei der örtlichen Gemeindeverwaltung, also dem Einwohnermeldeamt oder dem Bürgeramt. Für die Beantragung des Führungszeugnisses wird eine Gebühr in Höhe von derzeit 13 Euro kassiert. Kostenlos wird das Führungszeugnis ausgestellt, wenn man es wegen einer ehrenamtlichen Tätigkeit mit Kindern oder Jugendlichen beantragt.

UNTERSCHIEDLICHE FÜHRUNGSZEUGNISSE

Einfaches Führungszeugnis

Die wenigsten Daten enthält das einfache Zeugnis. Hier sind nur solche Strafen angegeben, die schon etwas schwerwiegender sind. Im einfachen Führungszeugnis erscheinen daher nur solche Strafen, für die es nach einer Verurteilung mehr als 30 Tagessätze Geldstrafe oder mehr als drei Monate Gefängnis gegeben hat. Der Grund dafür ist, dass jemand wegen einer Bagatelle, wie einem kleinen Ladendiebstahl, nicht gleich als vorbestraft gelten soll. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn schon Vorstrafen aus der Vergangenheit vorliegen, dann werden auch kleinere Strafen in dem Zeugnis aufgeführt. Die Informationen aus dem einfachen Führungszeugnis entscheiden übrigens auch darüber, ob man offiziell als vorbestraft gilt. Enthält es keine Einträge, dann kann man sich höchst offiziell als "nicht vorbestraft" bezeichnen.

Erweitertes Führungszeugnis

Zusätzlich zu den Daten des einfachen Zeugnisses enthält das erweiterte auch kleinere Strafen, sofern die Verurteilungen einen Bezug zum Kinder- und Jugendschutz haben. Im erweiterten Zeugnis steht also drin, wenn jemand eine kleinere Strafe beispielsweise wegen sexueller Nötigung Minderjähriger oder wegen Exhibitionismus bekommen hat. Das gilt anders als beim einfachen Führungszeugnis auch dann, wenn die Strafe weniger als 90 Tagessätze umfasst. Das erweiterte Zeugnis wurde für Personen eingeführt, die haupt- oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten wollen – beispielsweise als Trainer, Lehrer oder Erzieher. Die Leiter der Einrichtungen oder Vereine sollen anhand des erweiterten Führungszeugnisses einschätzen können, ob ein Bewerber oder eine Bewerberin geeignet ist, mit Kindern oder Jugendlichen zu arbeiten oder ob es in der Vergangenheit zu entsprechenden Delikten gekommen ist.

Erweitertes behördliches Führungszeugnis

Das erweiterte behördliche Zeugnis erteilt die detaillierteste Auskunft – es enthält nämlich alle erdenklichen Verurteilungen – egal, ob groß oder klein. Aus diesem Grund wird das erweiterte behördliche Zeugnis auch nur kleinen Personenkreisen zur Verfügung gestellt. Privatpersonen und Unternehmen können dieses Dokument gar nicht einsehen. Es richtet sich vielmehr an bestimmte Vertreter von Behörden wie Richter und Staatsanwälte, die sich vor einem Strafverfahren ein genaues Bild über einen Angeklagten machen wollen. Das erweiterte behördliche Zeugnis könnt Ihr Euch auch nicht privat ausstellen und nach Hause schicken lassen. Es ist jedoch möglich, sich dieses Zeugnis an ein Amtsgericht schicken zu lassen. Dort kommt das Zeugnis in einem versiegelten Umschlag an und Ihr könnt es vor Ort in einem Lesezimmer einsehen. Im Anschluss wird das Dokument vernichtet. So soll Missbrauch mit dem sensiblen Dokument vermieden werden.

Das Besondere an allen Arten von Zeugnissen aus dem Bundesamt für Justiz ist, dass man selbst keinen Einfluss darauf nehmen kann, was drinsteht – außer natürlich, man benimmt sich immer und begeht keine Straftaten. Ist im Zentralregister beim Bundesamt für Justiz erst eine Strafe eingetragen, dann landet sie auch im Zeugnis. Erst zehn Jahre nach Eintrag können Vorstrafen wieder gelöscht werden. Kürzere Speicherfristen von drei bis fünf Jahren sind in Ausnahmefällen, bei ansonsten unbescholtenen Personen und nur kleinen Delikten, jedoch auch möglich.

Europäisches Führungszeugnis

Wenn von einem Führungszeugnis die Rede ist, wird meistens das einfache Zeugnis gemeint. Es gibt neben den drei Typen aber seit dem Jahr 2011 auch noch eine europäische Variante. Es kommt ins Spiel, wenn man sich im EU-Ausland beispielsweise auf eine Stelle bewerben will, für die ein Führungszeugnis Voraussetzung ist. Ein solches Zeugnis wird dann automatisch als europäisches Führungszeugnis ausgestellt. Die Inhalte des europäischen Führungszeugnisses richten sich jedoch nach den rechtlichen Vorgaben des Landes, für das das europäische Führungszeugnis ausgestellt wird.

FAZIT

Alles in allem kann man sagen: keine Angst vor diesem Zeugnis. Überrascht werden wird niemand von den Informationen darin, denn nur offizielle Verurteilungen werden in dem Dokument vermerkt. Daher heißt es auch im Führungszeugnis der meisten Bürgerinnen und Bürger: "Keine Eintragungen". 

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