Ausbildungsstellen in der Glasindustrie

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Mindestlohn

Mindestlohn

Was versteht man unter Mindestlohn?

Der Mindestlohn in Deutschland ist der gesetzlich festgelegte Mindestbetrag, den Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern für ihre Arbeitsleistung bezahlen müssen. Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland brutto 12,00 Euro pro Stunde für alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ab Januar 2024 erhöht sich der Mindestlohn auf 12,41 Euro und ab 2025 auf 12,82 Euro.

Wer hat Anspruch auf Mindestlohn?

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Dies gilt unabhängig von ihrer Qualifikation, Branche oder Beschäftigungsform. Der Mindestlohn gilt also für alle Arbeitsverhältnisse, einschließlich Vollzeit- und Teilzeitarbeit, sowie für befristete und unbefristete Arbeitsverträge. Ausgenommen sind nur bestimmte Ausnahmefälle, unter anderem Praktikanten, die während ihres Praktikums keinen oder einen geringeren Lohn als den gesetzlichen Mindestlohn erhalten können.

Es ist wichtig zu beachten, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht mit dem tariflichen Lohn verwechselt werden darf. In vielen Branchen, darunter auch in der Glasbranche, gibt es Tarifverträge, die höhere Löhne als den gesetzlichen Mindestlohn vorsehen. In diesen Fällen haben die Arbeitnehmer Anspruch auf den tariflichen Lohn, wenn der Tarifvertrag für ihr Arbeitsverhältnis gilt.

Was heißt das für Azubis?

Mit der Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gibt es seit Januar 2020 auch einen gesetzlichen Mindestlohn für Auszubildende, damit die berufliche Ausbildung auch in Zukunft eine attraktive Option ist. Wenn die Ausbildung im Jahr 2023 begonnen hat, beträgt in tarifungebundenen Unternehmen der Mindestlohn für Auszubildende für das erste Ausbildungsjahr 620 Euro im Monat. 

In tarifgebundenen Unternehmen in der Glasbranche kann die Ausbildungsvergütung jedoch höher liegen. 

Dieser Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Auszubildenden, unabhängig von ihrer Branche und ihrem Alter. Die Höhe des Mindestlohns kann jährlich angepasst werden. 

Quelle: Bundesregierung | Der Mindestlohn steigt bis 1.1.2025 auf 12,82 Euro pro Stunde. 

Was versteht man unter tariflicher Vergütung in der Glasindustrie?

Eine tarifliche Vergütung wird durch einen Tarifvertrag zwischen einem Arbeitgeber/Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft vereinbart.

In der Glasindustrie gibt es Tarifverträge, die die Höhe der Vergütung für unterschiedliche Berufsgruppen festlegen, wie zum Beispiel Verfahrensmechaniker Glastechnik, Glasmacher, Maschinenanlageführer und Fachkraft Lagerlogistik. Tarifverträge in der Glasindustrie regeln in der Regel die Höhe des Lohns

In weiteren Tarifverträgen werden aber auch die allgemeinen Arbeitsbedingungen geregelt, wie Arbeitszeiten, Urlaubs- und Krankheitsregelungen oder Kündigungsfristen.

Ein tariflicher Lohn in der Glasindustrie kann höher sein als der gesetzliche Mindestlohn, da die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen durch die Tarifverträge bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne erhalten. 

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Unternehmen in der Glasindustrie an Tarifverträge gebunden sind und es unterschiedliche Tarifverträge für verschiedene Branchen oder Unternehmen innerhalb der Glasindustrie gibt. 

Fazit

Unabhängig davon, für welchen Beruf du dich entscheidest, der gesetzliche Mindestlohn stellt für alle Angestellten in der Glasindustrie eine solide Grundlage dar. Durch Tarifverträge können zusätzlich höhere Löhne und verbesserte Arbeitsbedingungen erreicht werden, um deine berufliche Reise zu sichern. Insgesamt ist der Mindestlohn in Deutschland ein komplexes Thema mit verschiedenen Auswirkungen auf die Wirtschaft und Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. 

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